Hinsichtlich der Überflutungsvorsorge unterliegen Kommunen und Städte drei Aufgabenbereichen: Der Überstaufreiheit, dem Überflutungsschutz und der Schadensbegrenzung.
Die jeweiligen Aufgabenbereiche lassen sich mithilfe von Kanalnetz-Bemessungen oder auch Bemessung regenwassertechnischer Anlagen, Überflutungsnachweisen sowie dem Risikomanagement bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen abdecken.
In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über den Überflutungsnachweis und wann er zum Einsatz kommt, die rechtlichen Grundlagen und wie dies in der Praxis aussieht.